Hafenordnung

alles auf einen blick

Wir möchten, dass Ihr und alle nach Euch kommenden Gäste sich bei uns wohlfühlen und der Liegeplatz bei uns in vollen Zügen genossen wird. Aus diesem Grund gelten die unten stehenden Regeln.

damit alle

genießen können

Hafen-ordnung

alles auf einen blick

Wir möchten, dass Ihr und alle nach Euch kommenden Gäste sich bei uns wohlfühlen und der Liegeplatz bei uns in vollen Zügen genossen wird. Aus diesem Grund gelten die unten folgenden Regeln.

Campingplatz in Mecklenburg am See Strandcamping

Camping-genuss:
Am see mitten
im wald

die Hafenordnung

damit alle genießen können

Hafenanlage

 

 

1) Für Gastlieger besteht eine Anmeldepflicht in der Hafenmeisterei.

 

2) Auslaufende Boote haben Vorrang vor einlaufenden Booten.

 

3) Im gesamten Hafenbereich wird nur Schrittgeschwindigkeit gefahren. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden.

 

4) Das Angeln zwischen den Liegeplätzen ist verboten.

 

5) Dauerlieger, die unseren Yachthafen für länger als 48 Stunden verlassen, müssen sich an der Hafenmeisterei abmelden. Solange der Mieter seinen Platz nicht nutzt, kann der Vermieter diesen an Dritte vermieten.

 

6) Jeder Gastlieger & Dauerlieger ist dazu verpflichtet das stehende und laufende Gut, Masten, Persenninge, Planen etc. so zu befestigen, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen die Beschädigung der Steganlage sowie anderer Yachten oder sonstiger Gegenstände ausgeschlossen sind.

 

7) Das Grillen mit Holzkohle sowie offenes Feuer ist auf den Booten und auf der gesamten Steganlage verboten.

 

8) Das Waschen der Boote mit Trinkwasser oder umweltschädlichen Substanzen ist nicht gestattet.

 

9) Es ist nicht gestattet Reparaturarbeiten an den Wasserfahrzeugen durchzuführen, die den Erholungswert der Marina stören. Nutzt bitte dafür nach Absprache den Service des Yachthafens.

 

10) Das Betanken der Boote mit Kraftstoff ist nur als Nachbetankung gestattet. Maximal dürfen 40 Liter Kraftstoff pro Tankvorgang befüllt werden.

 

11) Es ist strengstens untersagt Öl, Ölreste, Fäkalien oder ähnliche Abfälle in das Hafenbecken zu gießen und damit die Umwelt zu schädigen. Dazu zählt auch das Lenzen der Bilge. Bilgenwasser kann an der Hafenmeisterei gegen ein Entgelt umweltgerecht entsorgt werden.

 

12) Hochdruckreiniger und Elektroheizungen sind untersagt.

 

13) Baden im Hafenbecken ist nicht erwünscht. In äußeren Bereichen der Steganlage geschieht dies auf eigene Gefahr.

 

 

    Sonstiges

 

1) Das Parken von Fahrzeugen aller Art ist gegen eine Gebühr nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.

 

2) Der Zugang zur Steganlage besteht täglich vom 01. April – 31. Oktober.

 

3) Der Zugang zur Sanitäranlage ist täglich vom 01. April – 31. Oktober von 6:00 – 24:00 Uhr.

 

4) Stege und Wege sind von jeglichen Gegenständen (z.B. Fahrräder, Grill, SAT-Antennen, Aufbewahrungsboxen, Schränken) freizuhalten.

 

5) Die Sanitäranlage und der Hauswirtschaftsraum sind sauber und geschlossen zu halten. Bitte denkt beim Verlassen der Räumlichkeiten daran die Türen zu schließen.

 

6) Der anfallende Müll ist sorgfältig zu trennen. Dazu stehen Container an der Hafenmeisterei zur Verfügung.

 

7) Hunde sind bei uns herzlich Willkommen. Diese müssen jedoch angeleint und Hundekot grundsätzlich beseitigt werden.

 

 

Vielen Dank für Eure Rücksicht!

Am Heidenfriedhof 01 | 17194 Jabel

Telefon: 039929 – 76712

Mail: rezeption@genuss-ferien.de

© 2021 Henrike Tack | ht.design.marketing

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